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Rhein-Sieg-Kreis Betreuungsbehörde

Betreuungsbehörde

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  • Über den Anbieter
Über Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung sowie andere Hilfen und Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge informieren und beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde.
Sie unterstützen das Betreuungsgericht durch Erstellung eines Berichts im Rahmen der gerichtlichen Anhörung sowie durch die Gewinnung und den Vorschlag geeigneter Betreuerinnen und Betreuer.
Sie beraten und unterstützen Betreuerinnen und Betreuer oder Bevollmächtigte auf deren Wunsch bei der Wahrnehmung von deren Aufgaben.
Die Betreuungsbehörde ist weiterhin befugt, Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich zu beglaubigen.
Anbieter in Kategorien
Pflege und Betreuung Allgemeine Sozialberatung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
09:00 – 12:30 Uhr
13:30 – 15:45 Uhr
Freitag:
09:00 – 12:30 Uhr


Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag:
09:00 – 12:00 Uhr
13:45 – 15:45 Uhr
Freitag:
09:00 – 12:30 Uhr

Adresse und Kontakt

Rhein-Sieg-Kreis Betreuungsbehörde
Auf Karte anzeigen

02241 13 0
betreuungsbehoerde​(at)​rhein​-​sieg​-​kreis​.​de
www.rhein-sieg-kreis.de

Ihre Ansprechpartnerin

Sandra Apfelbaum
Betreuungsbehörde
02241 13 2202
betreuungsbehoerde​(at)​rhein​-​sieg​-​kreis​.​de
Anbieter kontaktieren
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