Rhein-Sieg-Kreis
Kreissozialamt, Heimkosten
Wenn das eigene Einkommen, die Leistungen der Pflegekasse und das Pflegewohngeld zur Deckung der Heimkosten nicht ausreichen, kann ein Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten beim Kreissozialamt gestellt werden. Hierzu werden Angaben über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Antragstellerin beziehungsweise des Antragsstellers und – bei einer Lebenspartnerschaft – die der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten benötigt.
Anbieter in Kategorien
Öffnungszeiten
Montag:
08:30 - 12:30 Uhr
13:45 - 16:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 12:30 Uhr
13:45 - 16:00 Uhr
08:30 - 12:30 Uhr
13:45 - 16:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 12:30 Uhr
13:45 - 16:00 Uhr