Allgemeine Sozialberatung
Wohnberechtigungsschein, Antrag auf Zinssenkung für eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung
Ein Wohnberechtigungsschein wird ausgestellt, sofern das anrechenbare Einkommen eine Einkommensgrenze, die sich
aus der Personenzahl ergibt, nicht überschreitet. Die Gültigkeit des Wohnberechtigungsscheines beträgt ein Jahr ab Ausstellung. Für die Ausstellung des
Wohnberechtigungsscheines muss eine Gebühr in Höhe von 10,00 € erhoben werden.
Das Antragsformular kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
Weitere Informationen
- Zugang
- Offen (ohne Mitgliedschaft)
- Barrierefrei
- Ja
Ort
53639 Königswinter
Drachenfelsstrasse 9 - 11
Zimmer 011
Drachenfelsstrasse 9 - 11
Zimmer 011
Adresse und Kontakt
Stadt Königswinter - Geschäftsbereich Soziales und Generationen
Drachenfelsstraße 9-11
53639 Königswinter