Finanzielle und materielle Hilfen Allgemeine Sozialberatung
Leistungen nach dem SGB XII ( Sozialhilfe ) bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfe zur Pflege und Bestattungskosten
Wer hat Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt?
Menschen, die weder Arbeitslosengeld II noch Sozialgeld erhalten, erhalten Hilfe um Lebensunterhalt, wenn sie bedürftig sind. Hierzu gehören z.B. Zeitrentner, Personen, die stationär in einer Einrichtung leben (mit Ausnahmen) und Kinder bis zum 15. Lebensjahr, die mit „nicht-SGB-II-Berechtigten“ in einem Haushalt leben. Die Hilfe setzt ein sobald dem Sozialhilfeträger die Notsituation bekannt geworden ist.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?
Menschen, die die Regelaltersgrenze gemäß § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben und Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und voll erwerbsgemindert sind, erhalten Leistungen der Grundsicherung, um ihre existenzielle Not zu beseitigen. Diese Leistungen werden nur auf Antrag gewährt.
Hilfen in anderen Lebenslagen
Neben der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt gibt es weitere Hilfen in anderen Lebenslagen. Hierzu gehören vor allen Dingen Hilfe zur Gesundheit, Hilfe zu Pflege und Eingliederungshilfe für Behinderte.
Wer hat Anspruch auf Hilfen in anderen Lebenslagen?
Hierzu gehören all jene, die ihre erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von anderen Sozialleistungsträgern, wie z.B. die Krankenkasse und Pflegekasse erhalten können.
Weitere Informationen
- Zugang
- Offen (ohne Mitgliedschaft)
- Barrierefrei
- Ja
Ort
53639 Königswinter
Drachenfelsstrasse 9 - 11
Zimmer 104
Drachenfelsstrasse 9 - 11
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Adresse und Kontakt

Stadt Königswinter - Geschäftsbereich Soziales und Generationen
Drachenfelsstraße 9-11
53639 Königswinter