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Finanzielle und materielle Hilfen Integration und Flüchtlingshilfe Allgemeine Sozialberatung

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Unterbringung von Asylsuchenden in Gemeinschaftsunterkünften

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53639 Königswinter, Drachenfelsstraße 9 - 11
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Leistungsbeschreibung
Zum Personenkreis der Leistungsberechtigten nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) gehören Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die
1.     eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen,
1a.   ein Asylgesuch geäußert haben und nicht die in den Nummern 1, 2 bis 5 und 7 genannten          Voraussetzungen erfüllen
2.     über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht                      gestattet ist
3.     eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
        a)
        wegen des Krieges in ihrem Heimatland nach § 23 Absatz 1 oder § 24 des                                    Aufenthaltsgesetzes,
        b)
        nach § 25 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes oder
        c)
        nach § 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes, sofern die Entscheidung über die                            Aussetzung ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt,
4.     eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzen
5.     vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht                  oder nicht mehr vollziehbar ist
6.     Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der in den Nummern 1 bis 5                        genannten Personen sind, ohne daß sie selbst die dort genannten Voraussetzungen                    erfüllen, oder
7.     einen Folgeantrag nach § 71 des Asylgesetzes oder einen Zweitantrag nach§ 71a des                Asylgesetzes stellen.

Die Leistungsberechtigung endet mit der Ausreise oder mit Ablauf des Monats, in dem die Leistungsvoraussetzung entfällt.

Voraussetzungen

Da es sich bei den Leistungen nach dem AsylbLG nicht um eine rentenähnliche Dauerleistung handelt, erfolgt eine Bewilligung von Monat zu Monat, solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Notwendige Unterlagen/Angaben bei der Antragstellung auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
  •         Nachweis über den ausländerrechtlichen Status
  •         Meldenachweis(e) der Person(en), für die Leistungen beantragt werden sollen
  •         Zuweisungsentscheidung
  •         Nachweise über die zur Zeit erzielten Einkünfte
  •         Nachweis über die Beantragung von vorrangigen Leistungen z.B. nach dem                          Bundeskindergeldgesetz
  •         Nachweis über alle vorhandenen Vermögenswerte
  •         Angaben zu den Unterhaltspflichtigen
  •         Sonstige Nachweise/Angaben, die sich aus der Besonderheit des Einzelfalles ergeben
Was sollte ich noch wissen?

Unterbringung:
Die Unterbringung der zugewiesenen Asylbewerber erfolgt u.a. in den Übergangsheimen für Asylbewerber in Königswinter-Stieldorf (Am Sportplatz 2-4, 53639), Königswinter-Altstadt „Haus Katharina“ (Kurfürstenstr. 25) und Königswinter-Eudenbach (Heideweg 10).

Hilfearten:
Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG erhalten die nach § 1 AsylbLG Leistungsberechtigten bei einer Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen im Sinne von § 44 Abs. 1 AsylG Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (notwendiger Bedarf). Der notwendige Bedarf soll durch Sachleistungen gedeckt werden. Zusätzlich werden Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt (notwendiger persönlicher Bedarf). Soweit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich, sollen diese durch Sachleistungen gedeckt werden. Soweit Sachleistungen nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich sind, können auch Leistungen in Form von Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen oder von Geldleistungen gewährt werden.

Krankenhilfe:
Im Krankheitsfall wird Krankenhilfe gewährt. Hierzu werden „Krankenscheine“ ausgestellt. Mit dem Krankenschein kann die Arztpraxis die Kosten zur Behandlung von akuten Krankheiten und zur Beseitigung von Schmerzen abrechnen. Mit dem Krankenschein erhalten die Leistungsberechtigten auch die notwendigen Verbands- und Arzneimittel.

Weitere Informationen

Zugang
Offen (ohne Mitgliedschaft)
Barrierefrei
Ja

Ort

53639 Königswinter
Drachenfelsstraße 9 - 11
Zimmer 108

Adresse und Kontakt

Stadt Königswinter - Geschäftsbereich Soziales und Generationen
Drachenfelsstraße 9-11
53639 Königswinter

yvonne.gozdzik(at)koenigswinter.de
www.koenigswinter.de

Ihre Ansprechpartnerin

Hildegard Walter
Geschäftsbereichsleiterin
02244 889 0
leistungen-asylblg(at)koenigswinter.de
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