Pflege und Betreuung
Widerspruch gegen den Bescheid (Pflegegrad) (Hilfsmittel)
Sie müssen eine Ablehnung aber nicht einfach hinnehmen, sondern können Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einlegen.
Wichtig dabei ist, dass Sie schnell reagieren und eine Frist von einem Monat nach Zugang der Entscheidung der Pflegekasse einhalten.
Gerne informiere Sie über das Vorgehen, auf Wunsch begleite ich Sie beim Widerspruch gegen einen Pflegegrad. (Kostenpflichtig)
Sobald die Ablehnung der Pflegeversicherung vor Ihnen liegt, sollten Sie Ihre nächsten Schritte planen. Entscheiden Sie sich dafür, einen Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einzulegen, so müssen Sie schnell handeln.
Ein Widerspruch ist nur innerhalb von einem Monat möglich.

Weitere Informationen
- Teilnahmebedingungen
- Terminvereinbarung notwendig!
- Kosten
- ab 90€
Termindetails
Ich komme zu Ihnen
Ort
Rhein-Sieg-Kreis, Bonn, Köln, Kreis Neuwied, Kreis Altenkirchen
Adresse und Kontakt

Pflegeberatung Hasenbank
Siefenweg 8
53639 Königswinter
Ihr Ansprechpartner
