Pflege und Betreuung
Hilfsmittel abgelehnt? Rollstuhl, Schiebehilfe, Pflegbett etc.
Wenn Sie einen berechtigten Anspruch haben, sollte Sie sich nicht entmutigen lassen und Widerspruch gegen die Ablehnung des Hilfsmittels einlegen.
- Wurde auch der Widerspruch abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, ein Klageverfahren einzuleiten.
- Nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch.
- Dies kann zum Beispiel auch ein Sozialdienst eines Pflegedienstes sein. Gut ausgebildete Sozialdienstmitarbeiter helfen Ihnen bei der Antragstellung.
- Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie sich mit dem Sanitätshaus in Verbindung setzen mit der Bitte, man möge Ihnen beim Widerspruch helfen.
Außerdem können Sie auch gerne unsere Pflegeberatung in Anspruch nehmen.
Bezüglich der Ablehnung von Hilfsmitteln ein Hinweis:
Ist der Antrag auf die Schiebehilfe schlecht begründet, wird dieser unter Umständen abgelehnt, weil die Krankenversicherung keine Notwendigkeit für dieses Hilfsmittel sieht.
Nun ist es aber so, dass die Mitarbeiter der Krankenkasse in der Regel weder den Patienten noch die Betreuungsperson noch die persönlichen Umstände kennen.
Es wird also vielfach nach Aktenlage entschieden.
Deshalb ist es ganz wichtig, dass der Antrag schon beim ersten Anlauf richtig formuliert wird. Es muss begründet werden, warum die BETREUUNGSPERSON den Rollstuhl nicht mehr selbst schieben kann!

Weitere Informationen
- Teilnahmebedingungen
- Eine Erstberatung ist kostenfrei, im Widerspruchsverfahren fallen Kosten an.
- Kosten
- ab 90€
Termindetails
Individuell bei Ihnen zu Hause
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Deutschland
Bonn, Köln, Kreis Neuwied, Kreis Altenkirchen
Deutschland
Bonn, Köln, Kreis Neuwied, Kreis Altenkirchen
Adresse und Kontakt

Pflegeberatung Hasenbank
Siefenweg 8
53639 Königswinter