Pflege und Betreuung
Begleitung zum Pflegegrad
Eugen Hasenbank begleitet den Betroffenen gleich über die erste Hürde. Er bereitet ihn und die pflegenden Angehörigen auf diesen Tag vor und ist, nachdem der Fachmann seine Kunden bereits beim Antrag für den Pflegegrad unterstützt hat, auch an diesem Tag vor Ort anwesend.
Eugen Hasenbank steht auch für einen Widerspruch gegen einen fehlerhaften MD-Bescheid zur Verfügung. Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Wahl des passenden Pflegedienstes, aber auch die Prüfung der Verträge mit den Diensten sind weitere Punkte, die er beleuchtet – und die bares Geld wert sein können.
Weitere Informationen:
Pflegegrad beantragen:
So geht es. Wer im Alter auf Pflege oder Hilfe im Alltag angewiesen ist, muss dafür viel Geld ausgeben.
Die Pflegeversicherung unterstützt betroffene Menschen – unabhängig von deren Einkommen. Wer Geld von der Pflegeversicherung bekommen möchte, muss einen Antrag stellen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit.
Das Geld kann sowohl für Helfer in der eigenen Wohnung verwendet werden als auch für einen Platz im Pflegeheim. Erstantrag an die Pflegekasse stellen Erstantrag an die Pflegekasse stellen Erste Anlaufstelle sind die Pflegekassen, die den Krankenkassen angegliedert sind.
Ein kurzes Schreiben an die Pflegekasse unter der Adresse der eigenen Krankenkasse oder ein Anruf genügen. Meist erhalten Antragsteller dann schriftliche Unterlagen der Pflegekasse zugeschickt und müssen einige Fragen beantworten.
Einige Krankenkassen bieten die Möglichkeit, den Erstantrag zu stellen, auch bereits online an. Gutachter beurteilen den Pflegegrad Die Pflegekasse informiert den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK), der einen Gutachter zum Antragsteller schickt. Der Experte spricht ausführlich mit dem Hilfesuchenden und ermittelt, welche Unterstützung in welchem Umfang notwendig ist. Bei dem Termin sollten Angehörige oder andere Helfer anwesend sein.
Es geht um verschiedene Lebensbereiche, sechs sogenannte Module: Mobilität: Wie eingeschränkt ist die körperliche Beweglichkeit, etwa beim Aufstehen oder Treppensteigen? Geistige und kommunikative Fähigkeiten: Dabei geht es um Sprechen und Verstehen, zeitliche und räumliche Orientierung. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Thema sind Ängste und Reaktionen auf Angehörige oder Pflegende. Selbstversorgung: Kann der Betroffene sich selbst waschen und anziehen sowie essen und trinken? Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigung: Nehmen Antragsteller Medikamente wie verordnet ein, nutzen sie Hilfsmittel zielgerichtet und können sie einen Arzt aufsuchen? Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wird der Tag selbst gestaltet, gibt es Kontakte und Verbindungen zu anderen Menschen? Aus diesen Einschätzungen ermittelt der Gutachter einen Punktewert, der schließlich einem von fünf Pflegegraden entspricht.
Wie hoch ist die Unterstützung der Pflegekasse? Leistungen aus der Pflegeversicherung gibt es nur, wenn Antragsteller in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben oder familienversichert waren. Die Höhe richtet sich einerseits nach dem Pflegegrad, andererseits nach der Art der Unterstützung.
Pflegegrad: Wie lange dauert die Feststellung?
Das Gesetz schreibt vor, dass zwischen der Antragstellung und dem schriftlichen Bescheid über den bewilligten Pflegegrad höchstens 25 Arbeitstage liegen dürfen. Wer sich nicht richtig eingestuft fühlt, kann Widerspruch einlegen. Menschen, die bereits einen Pflegegrad haben, nun aber auf mehr Hilfe angewiesen sind, wenden sich erneut an die Pflegekasse ihrer Krankenversicherung.
Weitere Informationen
- Barrierefrei
- Ja
Termindetails
Wir bitten um Terminvereinbarung.
Ort
Tel. 02244 87 99 652
Alter / Zielgruppe
Erwachsene,
Senioren
Adresse und Kontakt
Pflegestützpunkt.nrw
Siefenweg 8
53639 Königswinter