Pflege und Betreuung
Pflegeberatung nach § 37 Abs.3 SGB XI für Ihr Pflegegeld
Sie erhalten als pflegebedürftige Person Pflegegeld von der Pflegeversicherung und organisieren Ihre Versorgung zu Hause selbst?
Gerne übernehmen wir Ihre Pflicht-Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Ihnen Zuhause, telefonisch oder digital im Video-Telefonat.
Klicken Sie auf den unterstrichenen Satz um mehr zu erfahren!
Termine sind regelmäßig erforderlich:
Pflegegrade 1 bis 3 = 2 mal im Halbjahr
Pflegegrade 4 und 5 = 4 mal im Jahr
Weitere Informationen
- Kosten
- kostenfrei
Termindetails
Terminvereinbarung erforderlich!
Ort
Gräfenhohner Str. 63
53639 Königswinter
Deutschland
Bei Ihnen zu Hause
53639 Königswinter
Deutschland
Bei Ihnen zu Hause
Adresse und Kontakt
Pflegestützpunkt.nrw
Gräfenhohner Straße 63
53639 Königswinter